Folgendes Problem: Mein Anwalt hat für mich die außerordentliche Kündigung gegenüber meinem Wohnungsmieter ausgesprochen, da dieser mich beleidigt hat. ... Mein Anwalt hat neben vielen anderen Einwänden auch argumentiert, dass der Anspruch des Mieters nicht besteht, weil der Vertrag inzwischen durch die Kündigung aufgelöst ist. Räumungsklage ist noch nicht erhoben, weil mein Anwalt meint, dass im ersten Verfahren kostengünstig geklärt werden kann, ob die außerordentliche Kündigung vor Gericht Bestand hat und das Gericht in Kürze entscheiden wird.