Kündigung nach Wohnungsrückgabe aufeinmal unwirksam
vom 10.8.2009
35 €
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Die Kündigung ist erst ab Vertragsbeginn zulässig und muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. ... Kann er denn die Bestätigung jetzt so einfach zurückziehen und sagen die Kündigung wäre unwirksam?