Rechnung Gerichtskosten
vom 12.8.2022
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Lenz / Mainz
Alle Kosten für die Erbenermittlung, Gerichtsgebühren, Notar usw. wurden vor Betragsauszahlung durch den Nachlassverwalter beglichen und bereits abgezogen, so dass ich nach Erhalt meines 1/16 Anteils die Angelegenheit als erledigt betrachtete. ... Die anteiligen Kosten kann ich mir in Eigeninitiative von den anderen Miterben erstatten lassen. ... Die Erben mütterlicherseits (50%) sind wohl noch gar nicht alle von AG ermittelt, weshalb von Anfang an beide Verfahren getrennt wurden.