Das Anschreiben meinerseits mit der Aufforderung an den öffentlichen Auftraggeber die beiden Beträge aus den Bauvorhaben auszuzahlen wurde abgelehnt mit der Begründung, dass der damalige Liquidator noch eine bestehende Bankverbindung nicht bekannt war um den Sicherheitsbetrag auszahlen zu können.Außerdem sei der einbehaltene Betrag auch nicht angefordert worden.Gleichzeitig verweist man auf die Verjährung der Forderung. ... Nun meine Frage in dieser Angelegenheit, gelten in diesem Falle die Verjährungsfristen oder ist eine Forderung noch sinnvoll, zu mal ich der Auffassung bin, dass das einbehaltene Geld eher treuhänderisch verwaltet wurde und bei Ablauf der Gewährleistung auch zur Auszahlung gebracht hätte werden müssen.