Sehr geehrte Damen und Herren, wir planen den Kauf einer Doppelhaushälfte, die auf einem Grundstück steht, welches nach altrechtlichem Stockwerkeigentum aufgeteilt ist. Es existieren zwei getrennte Grundbücher für die zwei Besitzer der Haushälften - ansonsten ist dort zurückgehend auf eine Urkunde von 1883 alles hälftig aufgeteilt, d.h. alle Wirtschaftsgebäude Grünflächen usw. des ca 10 ar großen Grundstückes. Nun wurde 1965 (als es rechtlich möglich wurde) vor einem Notar ein Vertrag zwischen den beiden damaligen Eigentümern geschlossen, der das Miteigentum in Alleineigentum überführen sollte und sich an der schon immer und bis heute bestehenden Aufteilung der Wirtschaftsgebäude und der Grünflächen orientiert hat.