Arbeitsvertrag - wirksame Zusage? Vertragsstrafe
vom 11.1.2015
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Die Probezeit beträgt 2 Wochen. ... Bei möglicher Zusage einer anderen Firma B in den kommenden Tagen, Woche: Falls ich dann doch durch Zeitdruck unterschreiben müßte oder der Vertrag ohne Unterschrift schon gilt, sollte ich auf jeden Fall die Arbeit bei Firma A antreten um die Vertragsstrafe zu vermeiden und dann am ersten Arbeitstag wieder kündigen, was natürlich für den AG und mich suboptimal ist und ich würde das natürlich lieber vorher auch Bescheid geben wollen mit Bitte um schriftliche Bestätigung, dass keine Strafe gezahlt werden muss, da das Arbeitsantrittsdatum relativ weit in der Zukunft ist.