Nutzungsrecht Kellerraum ETW
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Bei der Privatisierung von ETW 1996 wurden Keller nach Teilungsplan aufgeteilt. Ein Kellerraum 10 Quadratmeter als Gemeinschaftseigentum bezeichnet, wurde von mir nach damaliger mündlicher Einholung der Zustimmung aller Eigentümer in private Nutzung genommen, wobei dem Gemeinschaftseigentum auch Rechnung getragen wird, da sich in diesem Kellerraum auch Eigentum anderer Eigentümer befindet. Kann die Räumung des Kellerraumes von anderen Eigentümern erzwungen werden und auf welcher rechtlichen Grundlage?