Im Kaufvertrag (Standart KV von Autoscout24.de) wurde "gekauft wie gesehen" vereinbart und der Ausschluss der Sachmängelhaftung. ... Es stellte sich nun heraus das folgende Mängel zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden waren und auch dem Verkäufer bekannt gewesen sind. - die Streuscheiben beider Xenon Hauptscheinwerfer sind blind, dies bemängelte bereits der vom Vorbesitzer durchgeführte TÜV (2009), die Auflage die Mängel umgehend zu beseitigen wurde dem Verkäufer als damaligem Halter erteilt - der rechte Hauptscheinwerfer ist durch den vom Verkäufer verursachten Unfall beschädigt, die Halter sind gebrochen, somit ist die automatische Leuchtweitenregulierung außer Funktion, der Gegenverkehr wird geblendet, der Verkäufer hat hier versucht mit einem Blechstreifen zu flicken - die Sitzheizung für Fahrer- und Beifahrersitz ist ohne Funktion, muss dem Verkäufer im Winter aufgefallen sein - der Behälter der Scheibenwaschanlage ist gerissen und läuft immer leer, muss dem Verkäufer im Winter aufgefallen sein - der Ladeluftkühler wurde beim Unfall des Verkäufers stark beschädigt, da der Verkäufer nach dem Unfall sowohl Stoßstange als auch Motorkühler austauschte muss ihm dieser Defekt aufgefallen sein Im Kaufvertrag wurden KEINE Mängel vermerkt. ... Hätten nicht alle Mängel im Kaufvertrag aufgeführt sein müssen?