Guten Tag, ich widersprach einer Bestellung fünf bereits gelieferter Artikel im Gesamtpreis von 745 €, die ich unter noch nicht gegründeter Firma (einer GbR) und ohne bisher angemeldetem Gewerbe bestellte und per Lastschrifteinzug bezahlte.
Guten Morgen, wir haben vor rund drei Jahren ein Mehrparteienhaus mit fünf Wohneinheiten und einem Gewerbe gekauft und es grundlegend renoviert/saniert.
Ich möchte für diese Nebentätigkeit, die noch nicht einmal jeden Monat anfällt, nicht zu viel Aufwand bei der Abrechnung und Rechnungsstellung haben geschweige denn ein Gewerbe anmelden gibt es eine Möglichkeit, dass ich als Berater bzw. Privat Person Rechnungen schreiben kann ohne ein Gewerbe anzumelden?
Er hat Gewerbe angemeldet, möchte aber den Shop nicht über seinen Namen, sondern über das eBay Mitgliedskonto seiner Mutter eröffnen, weil er selber schon ein Verkaufskonto besitzt, und nun eins dazu haben möchte.
Sehr geehrter Anwalt, häufig ist es schwierig Beschäftigte regulär anzumelden. Ist es trotzdem möglich, sie gegen Unfälle zu versichern ? Können sie zu folgenden Mögichkeiten Stellung nehmen: 1) Direkte Anmeldung in gesetzlicher Unfallversicherung (Vermutung: Könnte Probleme im Leistungsfall geben) 2) Private Unfallversicherung des Beschäftigten oder durch den Arbeitgeber (Vermutung: Private Unfallversicherungen können Beschäftigungen nicht abdecken) Mit freundlichen Grüßen
Da diesen aber Einkünfte aus Gewerbe entspringen, sehen wir die Gefahr, dass dadurch (gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EStG/15.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 15 EStG: Einkünfte aus Gewerbebetrieb">§15 Abs.3 Nr.1 EStG</a>) die gesamte GbR als Gewerbe qualifiziert würde, was zahlreiche negative Folgen haben könnte, z.B.: -Gewerbesteuerpflicht -beim Anleger würden statt Einkünften aus KapV nun insgesamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb entstehen -ggfs.
Guten Tag, ich organisiere Reisen und habe für kleine Gruppen vor drei Jahren ein Haus in Schweden gekauft. Mein Firmensitz ist in Deutschland, ich habe ausschließlich Gäste, die aus dem Ausland einreisen, also keine schwedischen Gäste. Da das Haus nachweislich zurzeit im Jahr nur für ca. 3 Wochen vermietet ist, werden keine Gewinne erzielt.
Guten Tag, ich (w,30, Deutsche) habe aktuell ausschließlich einen Wohnsitz in Belgien und möchte hauptberuflich in Deutschland ein Kleingewerbe anmelden (Online Coaching Business), da ich ausschließlich mit deutschen Klienten arbeiten werde. 1.) Muss ich mich dafür zusätzlich in Deutschland krankenversichern? 2.)
Hallo, wie ist die Haftung bei einem minderjährigen Gewerbetreibenden? Müssen die Eltern voll haften, oder der Jugendliche selbst? Gibt es die Möglichkeit , dass der Minderjährige eine Versicherung zu diesem Zweck abschliesst?
Taucht eine "Übernachtung" in der Ausnüchterungszelle wegen starker Trunkenheit ohne weitere Vorfälle (zur eigenen Sicherheit, d.h. ohne Verkehrsdelikte, Straftaten, Beamtenbeleidigung o.ä.), im Führungszeugnis Belegart O auf ? Die Polizei hat kein Geld für ihren Helferdienst verlangt und sich auch nicht wieder gemeldet. Bundesland: Baden-Württemberg
Ich, Stefanie Müller, habe mit meinem ExPartner eine GBR über eine PV -Anlage die Anlage ist auf meinem Grundstück/Dach, es gibt keinen Mietvertrag oder sonstiges die Laufzeit der Anlage beträgt 20Jahre und wurde über eine leasingbank Finanziert. im Oktober 2017 läuft der Leasingvertrag nach 10Jahren ab es besteht noch eine Restschuld die jetzt neu auf der Bank finanziert werden muss und die Anlage läuft jetzt noch 10Jahre und bringt aber erst in zwei Jahren einen Gewinn nachdem alles abbezahlt ist. Ich möchte nun entweder die Anlage Trennen zumal das mein Dach ist und theoretisch kann er seine Hälfte auf ein anderes Dach bauen oder ich zahle ihn aus und er unterschreibt einen Aufhebungsvertrag. Leider meldet er sich nicht und ich hab so wie es aussieht keine Chance damit er irgendwie was Unterschreibt oder mit mir darüber redet.......aber was passiert dann?
Ich wurde im Jahr 2003 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt (davor eine Verurteilung im Jahr 1996 zu einer Geldstarfe). Ich habe vor kurzem eine Zusage von einer Behörde (Bundesagentur f. Arbeit) erhalten.
:Sehr geehrte Damen und Herren, mein Ehemann lebt in den USA und ich in Deutschland. Er hat sich dort einen kleinen Internetshop aufgebaut und verdient nach Abzug seiner Ausgaben etwa 2.000 Dollar monatlich. (vor Anzug von Steuern etc.)