Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
Richtig ist zunächst Ihre Vermutung, dass Sie als Importeur aus einem Nicht-EU-Land im Rahmen der Herstellerfiktion des § 4 Abs. 2 ProdHaftG
haften:
"Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, ... im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt."
Soweit Sie nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB
verkaufen, sondern an Gewerbetreibende, gilt diese Haftung nur hinsichtlich Tötung oder Verletzung von Personen, nicht aber für Sachschäden, vgl. dazu § 1 Abs. 1 Satz 2 ProdHaftG
:
"Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist."
Damit ist der Umfang Ihrer Haftung vorgezeichtet. In diesem verbleibenden Maße (Tötung und Körperverletzung) haften Sie neben dem eigentlichen Hersteller gesamtschuldnerisch, § 5 ProdHaftG
.
Diese restlich verbleibende Haftung kann auch nicht wirksam im Voraus abbedungen oder beschränkt werden, insbesondere nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; diese Unabdingbarkeit ergibt sich aus § 14 ProdHaftG
:
"Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig."
Es gibt inzwischen auf dem Markt auch Versicherungsunternehmen, die diese verschuldensunabhängigen Risiken aus der Produkthaftung mit abdecken.
Sie sollten sich wegen dieser Fragen an einen Versicherungsmakler wenden.
Die Frage der Bezahlbarkeit ist natürlich mit den von Ihnen importierten Produkte und der Art der Risiken sowie der Wahrscheinlichkeit von Schädigungen beim Verbraucher abzuwägen. Dies kann allerdings nicht im Rahmen dieser Erstberatung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 23.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
27.10.2009 | 16:12
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
wenn ich also beispielsweise eine GmbH Gründen würde, wäre das Risiko in der GmbH und nicht bei mir? liege ich da richtig?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27.10.2009 | 18:10
Wenn die GmbH Händler(in) ist, würde die Produkthaftung nicht Sie persönlich, sondern die GmbH treffen. Diese Schlussfolgerung ist korrekt.
Mit freundlichen grüßen