Schäden am Abwasserkanal bei Kauf eines Hauses
vom 15.11.2023
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Am 11.01.2023 traf ich mich als Käufer und eine ältere Dame als Verkäuferin bei einem Notar eines größeren Hauses in einer kleineren Innenstadt. Im Kaufvertrag steht unter anderem 3.b ) "Alle Ansprüche und Rechte wegen Sachmangel am Vertragsgegenstand, insbesondere wegen des Bauzustandes bestehender Gebäude werden hiermit ausgeschlosssen. ... Er haftet demgemäss dem Käufer für alle Verschlechterungen und Veränderungen des Vertragsgegenstandes gegenüber dem derzeitigen Zustand, die durch übermässigen Gebrauch oder durch mangelnden Unterhalt bis zur Besitzübergabe eintreten. " Der Kaufvertrag wurde am gleichen Tage beurkundet und die Dame war so nett mir die Schlüssel zum Haus zu überlassen.