Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst danke ich für Ihre Anfrage.
Nach dem Lesen des recht umfangreichen Sachverhaltes sowie der beiden vorangegangen Anfragen habe ich den Eindruck, dass hier teilweise Unklarheiten über den Sachverhalt bestanden haben und die Antworten teilweise falsch interpretiert wurden.
Ich will daher nochmal mein Verständnis der Lage kurz zusammenfassen. Sie sind Miteigentümer eines Hauses, das zur Hälfte Ihnen, zur anderen Hälfte Ihrer Tante gehört. Möglicherweise ist das Grundstück zu Gunsten Ihrer Großmutter dergestalt belastet, dass dieser die Mieteinnahmen oder ein Teil der Mieteinahmen zustehen. Die Verwaltung des Objektes hat bislang offenbar Ihre Tante oder möglicherweise auch Ihre Großmutter auch für Sie vorgenommen. Ich verstehe Ihre Schilderungen so, dass Sie diesbezüglich nicht miteingebunden waren.
Der Sachverhalt ist daher nicht ausreichend, um eine Würdigung bezüglich der Frage vorzunehmen, wem letztlich die Mieten unter welchen Voraussetzungen zustehen. Diese wäre gegebenenfalls in einem weiteren Schritt zu klären.
Zunächst – um auf den Kern Ihrer Frage zurückzukommen – ist nun erst mal erforderlich herauszufinden, ob Ihre Großmutter zwischenzeitlich verstorben ist. Dazu stehen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Eine Anfrage bei dem Einwohnermeldeamt des letzten Ihnen bekannten Wohnortes Ihrer Großmutter. Ein berechtigtes Interesse haben Sie als naher Verwandter und gesetzlicher Erbe Ihrer Großmutter ohnehin.
2. Sofern Ihre Tante das in Ihrem Miteigentum stehende Haus verwaltet, haben Sie jedenfalls einen Anspruch auf Rechnungslegung über alle eventuellen Einnahmen gegen Ihre Tante. Im Rahmen dieser Auskunft wird sich erkennen lassen, ob Ihre Großmutter noch lebt. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine solche Auskunft durch Ihre Tante an Eides statt versichern zu lassen. Eine Notwendigkeit dafür sehe ich jedoch nicht, da Sie über die Behörden eine sichere Auskunft erhalten werden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. In einem zweiten Schritt rege ich an, die Angelegenheit zivilrechtlich aufzuarbeiten.
Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Vielen Dank, eine kurze knappe gute Antwort.
Es wurde offenbar im Vorfeld immer übersehen, bzw, kaum dargestellt, dass ich hier in einer Sonderpostion stehe und das ich nur wissen wollte, wie ich Auskunft bekomme.
Das Haus gehört mir ja schon, dass weiss ich auch und man kann mich sicher nicht austragen, es geht hier nur darum, was beim Tode passiert, denn dann gehen die Mieten ja nicht mehr auf das Konto meiner Großmutter.
Kurze Zusammenfassung der Dinge.
Mein Vater ist früh verstorben, ich bin dann an die Stelle meines Vaters im Grundbuch getreten, siehe dazu Vermögensplegschaft !
Meine Oma hat viel früher, ein Teil ihres Hauses an ihre beiden Kinder überschreiben, zu Lebzeiten hatte sie aber (angeblich) die Nutzniessung inne.
Da wir uns jetzt zerstritten haben (ich bin der Enkel) weiss ich nicht, ob meine Oma lebt und wie ich schn gescgrieben habe, will ich herausfinden, ob sie noch lebt, nur weiss nicht, wer mir hier Auskunft geben muss !
Die Sache ist doch eigentlich ganz einfach, es gehtr mir darum zu erfahren, ob meine Tod ist, denn nur dann kann ich die hälftigen Mieten kassieren.
Allerdings weiss ich nicht, wo und wer ir diese Auskunft geben muss.
Der Rest steht ja in dem zitierten Abschnitt, weiter oben in meiner Frage.
Ich verstehe nicht, wieso es da zu Missverständnissen kommen kann, ich bin Miteigentümer eines Hauses, dass nicht zur Erbmasse meiner Oma gehört, das sie ja"nur" noch die Nutzniessung hat und mir somit niemanden sagen muss, ob sie tod ist, da dies ja nur passiert, wenn es war zu vererben gibt,was ja hier nicht der Fall ist !
Vielen Dank, eine kurze knappe gute Antwort.
Es wurde offenbar im Vorfeld immer übersehen, bzw, kaum dargestellt, dass ich hier in einer Sonderpostion stehe und das ich nur wissen wollte, wie ich Auskunft bekomme.
Das Haus gehört mir ja schon, dass weiss ich auch und man kann mich sicher nicht austragen, es geht hier nur darum, was beim Tode passiert, denn dann gehen die Mieten ja nicht mehr auf das Konto meiner Großmutter.
Kurze Zusammenfassung der Dinge.
Mein Vater ist früh verstorben, ich bin dann an die Stelle meines Vaters im Grundbuch getreten, siehe dazu Vermögensplegschaft !
Meine Oma hat viel früher, ein Teil ihres Hauses an ihre beiden Kinder überschreiben, zu Lebzeiten hatte sie aber (angeblich) die Nutzniessung inne.
Da wir uns jetzt zerstritten haben (ich bin der Enkel) weiss ich nicht, ob meine Oma lebt und wie ich schn gescgrieben habe, will ich herausfinden, ob sie noch lebt, nur weiss nicht, wer mir hier Auskunft geben muss !
Die Sache ist doch eigentlich ganz einfach, es gehtr mir darum zu erfahren, ob meine Tod ist, denn nur dann kann ich die hälftigen Mieten kassieren.
Allerdings weiss ich nicht, wo und wer ir diese Auskunft geben muss.
Der Rest steht ja in dem zitierten Abschnitt, weiter oben in meiner Frage.
Ich verstehe nicht, wieso es da zu Missverständnissen kommen kann, ich bin Miteigentümer eines Hauses, dass nicht zur Erbmasse meiner Oma gehört, das sie ja"nur" noch die Nutzniessung hat und mir somit niemanden sagen muss, ob sie tod ist, da dies ja nur passiert, wenn es war zu vererben gibt,was ja hier nicht der Fall ist !
Sehr geehrter Fragesteller,
im Nachgang zu Ihrer Anfrage von Vorgestern wollte ich noch anmerken, dass es wohl sinnvoll wäre, in einem ersten Schritt Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Dies setzt ein berechtigtes Interesse voraus, dass Sie als Miteigentümer natürlich haben. Sollte eine entsprechende Belastung des Grundstücks damals nicht eingetragen worden sein, käme es auf ein eventuelles Ableben Ihrer Großmutter gar nicht an. In diesem Falle hätten Sie (auch für die Vergangenheit) jedenfalls Anspruch auf hälftige Auszahlung der nach Abzug der Kosten verbliebenen Mieteinnahmen, soweit diese noch nicht verjährt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt