Ermittlung wegen Verdacht auf Sozialbetrug
vom 13.4.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Ich habe Arbeitslosengeld beantragt und zu dieser Zeit eine Nebentätigkeit ausgeübt die unter 15 STd/Woche und unter 165,- € war.Also unterhalb Bemessungsgrenze!... Keine Stellungnahme abgeben oder schreiben dass nicht bewusst war,Nebentätigkeiten anzugeben,die keinen Einfluss auf Bemessungsgrösse des Arbeitslosengeldes haben. ... Mal das ALG beantragt wurde.Für entsprechende Antwort Vielen Dank im vorraus.