Zweifacher Bewaehrungswiderruf
vom 8.2.2015
98 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Meine Gedanken hierzu: a) Theoretisch gilt auch fuer mich jetzt wieder erstmal die generelle Unschuldvermutung. b) Die Beschluesse zum Bewaehrungswiderruf sind und bleiben rechtskraeftig Frage1: Jetzt muss ich erstmal bloede fragen: Offensichtlich koennen die Vollstreckungshaftbefehle ja dann doch von Seiten der Behoerde irgendwie zurueckgenommen/ausgesetzt oder sogarv aufgehoben werden. ... (Anmerkung: der Vollstreckungsaufschub von 4 Monaten wurde bereits voll ausgenutzt) Frage 2: Inwieweit kann ich mich im Hinblick auf die Unschuldsvermutung auf die Entscheidung des EGMR vom 3.2.2002 berufen? ... Frage 3: Inwieweit kann ich mich jetzt auch an das BVerfG wenden?