Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Die Zusendung eines Zeugenfragebogens ist die übliche Vorgehensweise, wenn man Anzeige erstattet.
Auf dem Zeugenfragebogen werden eine Reihe von Fragen gestellt, die Sie wahrheitsgemäß beantworten müssen.
Das heißt, Sie arbeiten Frage für Frage ab und sagen, was Sie wissen.
Wenn Sie den Fahrer vermutlich nicht wiedererkennen würden, geben Sie an, dass Sie den Fahrer nicht wiedererkennen. Hier bedarf es keiner großartigen Überlegungen oder irgendeiner Taktik, Sie müssen die Fragen nur wahrheitsgemäß beantworten.
2.
Spekulationen darüber, wie die Sache weiter fortgeführt wird, sind letztlich müßig. Hier muss man einfach sagen, dass man derzeit bezüglich des weiteren Fortgangs nichts weiß.
Sie wissen nicht, wie sich der Fahrer äußert, Sie wissen nicht, ob aufgrund Ihrer Aussagen auf dem Zeugenfragebogen überhaupt eine Strafverfolgung Sinn macht, so dass Sie einfach abwarten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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