Mietvertrag, Untermietvertrag
vom 2.3.2021
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Daher wollten wir den Mietvertrag dahingehend ändern lassen, das wir nur noch die obere Wohnung mieten, und der Vermieter die untere Wohnung wieder selbst vermietet. Das wollte der Vermieter nicht, und meinte wir sollen die EG Wohnung untervermieten. Jedoch wenn wir kündigen, erlischt auch der Untermietvertrag.