Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabstanden — Regel-Renovierungsfristen — der Fall: • In Nassräumen (Küchen, Bäder bzw. ... Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Regel-Renovierungsfristen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die bis dahin im Allgemeinen angefallenen und erforderlichen Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Wenn die Schönheitsreparaturen seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit einer späteren Vornahme länger zurückliegen als: Bei Küche, Bad, Dusche: 6 Monate: 20%,10 Monate: 30 %,14 Monate: 40 %,18 Monate: 30 %, 22 Monate; 60 %,26 Monate: 70 %,30 Monate: 80 %,34 Monate: 90 %. bei Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, WC: 12 Monat©: 20 %,18 Monate: 30 %,24 Monate 40 %,30 Monate: 50 %, 36 Monate: 60 %.42 Monate: 70 %,48 Monate: 80 %,54 Monate; 90 %. bei allen anderen Nebenräumen, Heizkörpern, Heizrohren, Türen Fenstern: 12 Monate: 15 %,24 Monate: 30 %,36 Monate: 45 %,48 Monate: 60 %, 60 Monate: 75 %,72 Monate: 90 %. ... Die Mietsache ist vollkommen geräumt, ordnungsgemäß und sauber gereinigt, ohne Mängel, mit sämtlichen mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten, Schlüsseln - auch den selbst beschafften - usw. zurückzugeben.