Auflassungsvormerkung, Kaufvertrag mit Sanierungsverpflichtung, Bauträger pleite
vom 17.2.2014
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Dabei fallen erheblich (Mehr-)Kosten an. ... 2.1: Könnte es sein, dass wir die Wohnungen auf unsere Kosten fertigstellen lassen und danach verkauft die Firma, die ja (noch) als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, während wir nur die Auflassungsvormerkung und den Besitz an der Wohnung haben? ... Raten Sie uns dazu, angesichts der Gesamtwürdigung der Ausgangslage in den überaus sauren Apfel zu beißen und dem Verkäufer/Bauträger eine Art "Ablöse" zu zahlen, um die Auflassung von ihm zu erhalten und damit rechtssicher als Eigentümer weiter zu investieren?