Wenn nun als die Bank den Kreditvertrag gekündigt hat und den Kredit fällig gestellt hat und man sich anschließend darauf einigt (Bank - Kreditnehmer) die Sicherheiten doch nicht zu verwerten, sondern das der Kunde die im gekündigten Darlehensvertrag vorgesehenen Anuitäten (inklusiv der in gekündigten Darlehensvertrag vereinbarten Zinsen) weiterzuzahhlt und die Rückstände bezahlt(rückständige Anuitäten)stellt sich folgende Frage: Heißt das nicht, dass sofern der Kunde Verbraucher ist, nach § 492BGB ein neuer schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden muß (mit Effektivzinsangabe und allen weiteren in § 492 enthaltenen Angaben)? ... Grds. wird auch hier eine Schriftform benötigt, da die Kündigung, sofern sie wirksam ist, die Auflösung des Vertragsverhältnisses bedingt. ... Konkludentes Handeln könnte nur dann vorliegen, wenn die Bank der Kündigung keine Beachtung schenkt, und den Vertrag weiter fortsetzt und sie damit nachträglich einverstanden sind und ebenfalls konkludent z.B. durch die Fortsetzung von Ratenzahlungen das Vertragsverhältnis fortsetzen.