Fitness-Studio, eine Neueröffnung und Vertragsunsicherheiten
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, Mitte Januar schloss ich zusammen mit drei Freundinnen gleichzeitig einen Vertrag in einem Fitness-Studio ab. Dieser Vertrag war eine sogenannte Cash-Card, das bedeutet: *Zwei Jahre Vertrag *Die Summe war im Voraus zu bezahlen * Zitat: "Training in allen firmeneigenen Studios möglich, bei Nichtkündigung automatische Verlängerung um 6 Monate, es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung" Folgendes Problem trat dabei auf: Zwei Monate nach Beginn des Vertrags eröffnete ein neues Studio dieser Kette. ... Das war ein wesentlicher Grund für uns vier, den Vertrag abzuschliessen.