Formal und Inhaltlich
vom 26.9.2009
20 €
Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, wäre die Abrechnung mit einem falschen Abrechnungszeitraum, also beispielsweise vom 1.04 bis heute oder vom 16.03 bis heute inhaltlich oder formal falsch ? Wenn man also zu früh abrechnen würde, wäre dies ein inhalrtlicher Fehler, also wie bei falschen Zahlen oder ein formaler, wie beispielsweise nicht genügende Angaben bei VerteilungsschlüsseL ?