Güterrecht, Ansprüche nicht geltend gemacht, Indexierung A.-Passiva, Anwaltshaftung
M behauptet, bei seiner neuen Lebensgefährtin Mietschulden, sowie Schulden aus Renovierung von deren bzw. der jetzt auch von M bewohnten Wohnung und wegen der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen getilgt zu haben. ... Zum Thema § 1380 verweist F auf eine Internetquelle, aus der hervorgeht, dass der Wert eines Hauses bzw. der daraus resultierende Zugewinn bei Scheitern der Ehe auch dann zu teilen sei, wenn nur einer der Ehegatten im Grundbuch steht.