Hergang: - einvernehmliche Scheidung geplant, Frau nimmt Anwältin - Gericht fordert kurzfristig von mir "Zum Abschluss einer Vereinbarung zur Pensionskasse ist anwaltliche Vertretung des Antragsgegners im Termin erforderlich" (Hinweis: ich bin Grenzgänger, es geht um die Schweizer Pensionskasse) - ich suche Anwalt, frage nach Konditionen: Antwort einer Kanzlei: 150,-€ pauschal (aber kein freier Termin) - ich gehe naiverweise davon aus, dies wäre der Normalfall ... - ich finde (anderen) Anwalt, unterschreibe Standard-Vollmacht, keinerlei Regelung zu Kosten ... - ich erwähne im Gespräch (ca. 1h), dass es mir (nur) um die Pensionskasse gehe, sonst einvernehmlich - Anwalt hinterfragt trotzdem die Regelungen mit meiner geschiedenen Ehefrau und dokumentiert diese in einem Schreiben an mich (Hinweis: nix zu tun) - Anwalt zeigt Vertretung beim Gericht an, erwähnt hier, dass ich geschieden werden will (hatte er mich auch gefragt) und einen Hinweis auf das (übliche) Verfahren betreffs des Versorgungsausgleichs/Pensionskasse - Scheidung rechtskräftig vollzogen - Verfahrenswert lt. Gericht: Ehescheidung ~15T€, Versorgungsausgleich ~ 10T€ - Rechnung meines Anwaltes: Verfahrens- & Termingebühr für totalen Verfahrenswert, Einigungsgebühr nur für Versorgungsausgleich, Postpauschale, total knapp 3T€ Frage: Habe ich Chancen, diese Rechnung in irgendeiner Form anzufechten?