Betrug - Rückgabe von beschlagnahmten Waren
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ein großteil der geschädigten Unternehmen stellen die Waren + Zinsen dem A in Rechnung. ... D: Ware die aus dem Versandbetrug stammen, aber durch A mittlerweile bezahlt wurden, da das geschädigte Unternehmen A ein Rechnung geschickt hat. E: Ware die aus dem Versandbetrug stammen, das geschädigte Unternehmen sich aber nicht gemeldet hat.