Einleitung Zwangspensionierungsverfahren gegenüber Angestellten (Art. 58 BayBG)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Information zu dem nachfolgenden Sachverhalt: Aufgrund zahlreicher "mobbingbedingter" Handlungen (u. a. wiederholte unterwertige Beschäftigung, Ausspruch einer ungerechtfertigten Abmahnung, die jedoch zwischenzeitlich vor dem Arbeitsgericht erfolgreich aus dem Personalakt geklagt wurde usw.) haben sich bei mir in den letzten drei Jahren wiederholt z. T. länger (= im Einzelfall bis zu knapp 6 Monaten) andauernde, krankheitsbedingte Ausfallzeiten ergeben. Mein Arbeitgeber beabsichtigt wegen dieser krankheitsbedingten Ausfallzeiten (trotz mehrerer zu meinen Gunsten ausgefallener amtsärztlicher Untersuchungen) nunmehr eine Zwangspensionierung nach Art. 58 BayBG einzuleiten.