Aufhebungsvertrag / Anspruch auf Arbeitslosengeld 1
vom 3.3.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Ich erhalte eine Abfindung in Höhe von 0,5 x Beschäftigungsjahr und mein Vertrag endet am 31.07.2020 (also einen Monat länger als die Kündigungsfrist im Falle einer betriebsbedingten Kündigung). Im Aufhebungsvertrag ist dazu folgender Satz vermerkt: "Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung unter Wahrung der Kündigungsfrist mit Ablauf des 31.07.2020 enden wird."