Am 05.11. suchte ich die Seite eines Free-SMS-Anbieters auf, um eine Gratissms zu versenden und landete auf der Seite www.die-freesms-seite.com, ich las die AGB, etc. nicht (dummerweise) und schloss unwissentlich einen 2-Jahresvertrag ab über die Versendung von monatlich 100 SMS zum Preis von 9 Euro (Jahressumme 99 Euro, 12. ... Nun meine Frage: ist so ein Unternehmen nicht verpflichtet, direkt nach dem "Vertragsabschluss" am 05.11. diese Rechnung zu schicken (die übrigens datiert ist auf den 05.11.), abgesehen davon, dass die Kostenpflichtigkeit dieses Angebotes wie bei sovielen "Neppangeboten" dieser Art nicht unmittelbar auf der Webseite ersichtlich ist bzw der Seitenaufbau diese verschleiert? ... Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem Unternehmen wie die Internet Service AG wirklich geklagt hätten.