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Ebay sperrt Nutzerkonto ohne Begründung

18. März 2022 17:56 |
Preis: 50,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Ich hatte früher mal ein Konto auf Ebay, welches ich lange nicht benutzt habe (zuletzt 2015). Dort hatte ich in meiner Erinnerung auch keine negativen Bewertungen und auch nur einen Verkauf abgewickelt. Ich habe es dann einfach Jahrelang nicht genutzt. Ich wollte mich mit dem Konto einloggen, da ich jetzt an einer Auktion teilnehmen wollte, nur um festzustellen, dass offensichtlich kein Konto unter der Email-Adresse oder meinem alten Nutzernamen mehr existierte. Da ich in meinen Email-Konten auch nichts weiter fand, ging ich davon aus, dass Ebay das Konto einfach wegen Inaktivität gelöscht hat.

Also habe ich ein neues Konto erstellt. Mit meinem echten Namen selbstverständlich und meiner Telefonnummer, aber einer neuen Email-Adresse, da ich die alte nur noch sporadisch nutze.

Das neue Konto wurde umgehend wegen Verstoßes gegen die AGB permanent gesperrt. Die einzigen Aktivitäten waren die Registrierung und die Bestätigung der Email-Adresse. Es wurden keine Gebote / Bewertungen o.Ä. abgegeben.

Auf telefonische Nachfrage erklärte man mir, dass die Sperrung ihre Berechtigung habe. Genaueres dürfe man aber nicht sagen. Auf die Frage ob ich eine Möglichkeit hätte, etwas zu machen entgegnete mir die Dame am Telefon : "Nein Sie sind für immer auf Ebay gesperrt". Ich dürfe auch keine neuen Konten erstellen.

Ich kann mir beim besten Willen keinen Reim darauf machen, was vorgefallen sein soll. Ich habe den Support schriftlich kontaktiert und darum gebeten, mir konkret mitzuteilen was mir vorgeworfen wird. Ich habe sogar angeboten für alle Zeit auf die Erstellung eines Kontos zu verzichten, wenn man mir denn einen plausiblen Grund nennen könne, warum mein Konto gesperrt ist.

Außer die Standardtexte "Es hat verdächtige Aktivitäten gegeben" habe ich keine konkreten Antworten bekommen. Im Gegenteil. Man weigert sich den genauen Grund mitzuteilen, da man ansonsten ja der gezielten Umgehung der Nutzungsbedingungen Tür und Tor öffnen würde. Ich habe jetzt die Herausgabe meiner Daten nach der DSGVO beantragt.

Ist es wirklich so, dass Ebay ohne Angaben von Gründen Geschäfte mit mir ablehnen kann? Ich fühle mich gegenüber der Mehrheit in Deutschland benachteiligt und dies ohne konkreten Grund.

Ich würde zumindest gerne einen Grund erfahren.

Einsatz editiert am 18.03.2022 19:35:44

18. März 2022 | 22:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

In Ihrem Fall wäre bereits die Frage offen, ob und in welchem Umfang Ihnen Ebay Auskunft darüber erteilen muss, warum die Löschung erfolgt ist. Ein solcher Anspruch könnte sich aufgrund des zwischen Ihnen und Ebay ehemals bestehenden Vertrages über Ihren Nutzeraccount nach § 242 BGB bestehen. Dem könnte man entgegensetzen was Ebay Ihnen bereits mitgeteilt hat: man möchte ein potentiell für das Unternehmen riskantes Wissen nicht Ihnen gegenüber offenbaren.

Soweit Sie jetzt einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend machen käme auch durchaus in Betracht, dass Ebay in diesem Fall nicht die Auskunft erteilen muss. Das ist nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Nr. 1 BDSG i.V.m. § 33 Abs. 1 Nr. 2 b) BDSG der Fall:

Zitat:
im Fall einer nichtöffentlichen Stelle

die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde oder die Verarbeitung Daten aus zivilrechtlichen Verträgen beinhaltet und der Verhütung von Schäden durch Straftaten dient, sofern nicht das berechtigte Interesse der betroffenen Person an der Informationserteilung überwiegt, oder


Sowohl im Rahmen von § 242 BGB als auch im Rahmen der oben genannten datenschutzrechtlichen Vorschriften würde ich im Ergebnis annehmen, dass Ihre Interessen als betroffene Person überwiegen und man Ihnen eine Information dazu geben muss warum Ihr Account gesperrt worden ist. Anderenfalls sind Sie schutzlos der Übermacht eines großen Anbieters ausgesetzt ohne, dass Sie dagegen ein Rechtsmittel erheben können. Sie müssen aber selbst überprüfen können, ob der Ausschluss rechtswidrig war, weil Sie einen Vertrag mit Ebay haben und deshalb überprüfbar sein muss, ob dessen Bedingungen durch beide Seiten eingehalten werden.

Deshalb empfehle ich Ihnen die angeforderte Auskunft abzuwarten und gegebenenfalls auch nochmals eine Präzisierung dieser Auskunft zu verlangen. Falls im Zuge dessen keine Klärung möglich ist, käme in Betracht, dass Sie außergerichtlich und notfalls auch im Weg der Klage zur Mitteilung der Löschgründe aufffordern und die Wiederherstellung des Accounts verlangen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


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