Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
In Ihrem Fall wäre bereits die Frage offen, ob und in welchem Umfang Ihnen Ebay Auskunft darüber erteilen muss, warum die Löschung erfolgt ist. Ein solcher Anspruch könnte sich aufgrund des zwischen Ihnen und Ebay ehemals bestehenden Vertrages über Ihren Nutzeraccount nach § 242 BGB bestehen. Dem könnte man entgegensetzen was Ebay Ihnen bereits mitgeteilt hat: man möchte ein potentiell für das Unternehmen riskantes Wissen nicht Ihnen gegenüber offenbaren.
Soweit Sie jetzt einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend machen käme auch durchaus in Betracht, dass Ebay in diesem Fall nicht die Auskunft erteilen muss. Das ist nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Nr. 1 BDSG i.V.m. § 33 Abs. 1 Nr. 2 b) BDSG der Fall:
Zitat:im Fall einer nichtöffentlichen Stelle
die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde oder die Verarbeitung Daten aus zivilrechtlichen Verträgen beinhaltet und der Verhütung von Schäden durch Straftaten dient, sofern nicht das berechtigte Interesse der betroffenen Person an der Informationserteilung überwiegt, oder
Sowohl im Rahmen von § 242 BGB als auch im Rahmen der oben genannten datenschutzrechtlichen Vorschriften würde ich im Ergebnis annehmen, dass Ihre Interessen als betroffene Person überwiegen und man Ihnen eine Information dazu geben muss warum Ihr Account gesperrt worden ist. Anderenfalls sind Sie schutzlos der Übermacht eines großen Anbieters ausgesetzt ohne, dass Sie dagegen ein Rechtsmittel erheben können. Sie müssen aber selbst überprüfen können, ob der Ausschluss rechtswidrig war, weil Sie einen Vertrag mit Ebay haben und deshalb überprüfbar sein muss, ob dessen Bedingungen durch beide Seiten eingehalten werden.
Deshalb empfehle ich Ihnen die angeforderte Auskunft abzuwarten und gegebenenfalls auch nochmals eine Präzisierung dieser Auskunft zu verlangen. Falls im Zuge dessen keine Klärung möglich ist, käme in Betracht, dass Sie außergerichtlich und notfalls auch im Weg der Klage zur Mitteilung der Löschgründe aufffordern und die Wiederherstellung des Accounts verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-