Das UStG bestimmt zum Leistungsort folgendes: ----- "§3a UStG: (1) Eine sonstige Leistung wird an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. (3) Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen ein Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.[...]Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen kein Unternehmer und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder Sitz ausgeführt. [...]" ----- Umsatzsteuerlich ist die Sache soweit klar: Wann immer der Kunde im Drittland ist fällt in D keine Umsatzsteuer an, da der Leistungsort im Ausland liegt. Fraglich ist für mich, ob diese Gesetze nur die steuerliche Behandlung regeln, oder ob diese Normen den Leistungsort allgemein festlegen, also auch für die Frage wo z.B. wegen Vertragsverletzung geklagt werden kann.