Ich bin seit mehreren Jahren bei einem Kfz Händler angestellt und fahre einen Vorführwagen, den ich mit eimem pauschalen Betrag versteuere. Es hat bei uns eine Steueraußenprüfung gegeben, die ergeben hat, dass unser Unternehmen zwar einen pauschalen Satz als geldwerten Vorteil angegeben hat, jedoch nicht bspw. die Kilometer, die ich jeden Tag zum Dienst mit dem Firmenfahrzeug fahre. Desweiteren hat die Prüfung ergeben, dass der pauschale Betrag, der für die Versteuerung des Fahrzeuges angesetzt war, zu gering war.