Kündigungsschutz gem § 577a BGB
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Diese WE besteht aus einer Wohnung im OG und einer Wohnung im DG. Die Wohnung im OG bewohne ich selbst, Die Wohnung im DG war bereits vor der Aufteilung vermietet. 1. Frage: Welchen Kündigungsschutz hat jetzt noch der Mieter im DG. dessen Mietvertrag 2007 also vor der Aufteilung geschlossen wurde. 2.