Die Baulast im Blatt Nr. 98 lautet: "Verpflichtung des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks W auf dem vorgenannten Weg zugunsten des jeweiligen Eigentümers, der jeweiligen Bewohner, Besucher und Benutzer des Grundstücks Musterstadt, Musterweg 10 (Gemarkung G, Flur 2, Flurstück C) eine Fläche zum Befahren mit PKW und zum Begehen, soweit dies zum Erreichen und Verlassen des vorgenannten Grundstückes erforderlich ist, zur Verfügung zu stellen. ... Auf beide Umstände hatte uns der Nachbar F, als er uns erstmalig zufällig auf dem Weg im Rahmen einer Hausbesichtigung antraf, hingewiesen, noch bevor wir den Kaufvertrag unterzeichnet hatten. ... Während der Bauphase des Nachbarn F stand das Tor ständig offen, nun möchte er es wieder abschließen, was für uns ein gewisses Hindernis darstellt, es könnte ja auch mal sein, dass das Tor nicht mehr öffnet oder beschädigt wird und wir so mit dem PKW nicht mehr über den Weg W die öffentliche Straße und ich somit nicht meinen Auflagen im Arbeitsvertrag nachkomme könnte.