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1.595 Ergebnisse für kündigung eigenbedarf

Rechte des Mieters bei Insolvenz des Vermieters
vom 10.9.2015 30 € Historischer Preis
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meine Vermieterin ist insolvent und meine Whg wird jetzt zwangsversteigert.Obwohl ich seit 8 Jahren in der Whg wohne kann mich ein neuer Besitzer ja mit einem Sonderkündigungsrecht innerhalb 3 Monaten (wenn er Eigenbedarf anmeldet) rauskündigen. ... An wen richte ich meine Kündigung?... Wer ist rechtlich denn gesehen jetzt mein richtiger Ansprechpartner für die Kündigung?
Eigenbedarfskündigung vermietete / erworbene ETW
vom 8.11.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Demnach wäre eine Kündigung – Kündigungsfrist einmal außen vor gelassen – ab August 2009 möglich. ... Problematik: In wie weit könnte sich der jetzige Mieter wehren, und in wie weit könnten wir auf die in Kaarst bereits vorhandene und vermietete ETW verwiesen werden, wenn wir nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden würden?
Nachtrag zum Mietvertrag korrekt?
vom 4.11.2024 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, meine Vermieter sind dazu bereit, einen Nachtrag zu unserem Mietvertrag hinzuzufügen, der eine Kündigung auf Eigenbedarf ausschließt. ... Nachtrag zum Mietvertrag Zwischen [Vermieter , Name und Anschrift] und [Mieter , Name und Anschrift] wird folgender Nachtrag zum Mietvertrag vom [Datum des Mietvertrags] vereinbart: Ausschluss der Kündigung wegen Eigenbedarf Der Vermieter verpflichtet sich, während der Dauer des Mietverhältnisses auf eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf zu verzichten. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Eigenbedarf) ist damit ausgeschlossen.
Eigenbedarfskündigung Hauskauf
vom 19.2.2019 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Wir möchten nun wegen Eigenbedarf Kündigen. - Mieter 1: Seit 11.2001 - Mieter 2: Seit 06.2009 - Mieter 3: Seit 06.2005 Beträgt somit die Kündigungsfrist bei allen Mietern 9 Monate oder länger? ... Müssen wir etwas beachten bei der Kündigung?
Akzeptierter Nachmieter verbummelt TG-Schließsystem-Schlüssel des Noch-Hauptmieters
vom 8.5.2014 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
schlüssel gegen Unterschrift zur Probe - und Kündigung wird eingereicht. 3. Nach Eingang Kündigung erkennt Vermieter die vorfristige Kündigung zwar an, teilt aber plötzlich mit, dass er jetzt Eigenbedarf hätte und der vorgeschlagene Nachmieter nicht mehr mieten darf und ich den Schlüssel nunmehr abgeben soll. 4.
Wenn der Kündigungsverzicht für 6 Jahre beim Mieter ungültig wäre, dann kann ich ja den Mietvertrag
vom 18.8.2011 45 € Historischer Preis
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Damit ich wegen Eigenbedarf nicht bald wieder gekündigt werde, habe ich in den Mietvertrag verhandelt, dass der Vermieter für 6 Jahre auf die Kündigung wegen Eigenbedarf verzichtet. ... Für die Dauer von sechs Jahren ab Beginn des Mietvertrages verzichtet der Vermieter auf eine  Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf. ... Mein Ziel ist Sicherheit vor einer Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters und für mich als Mieter flexibilität für eine Kündigung( z.b. wegen Jobwechsel in andere Stadt, etc.)
Eigenbedarfskündigung erhalten, kurzfristiger Auszug möglich?
vom 20.12.2010 25 € Historischer Preis
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Wir haben von unserer Vermieterin die Kündigung unserer Wohnung wegen Eigenbedarfs erhalten (heute in 9 Monaten) und fragen uns, ob wir wenn wir früher ausziehen wollen nicht nur selber unter Einhaltung unserer regulären Kündigungsfrist kündigen können sondern ob es stimmt, dass wir innerhalb einer kürzeren Frist das Mietverhältnis beenden können und die Vermieterin dieses hinnehmen muss?
Eigenbedarfskündigung: Chancen auf Erfolg?
vom 3.9.2015 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Liebe Anwältin, lieber Anwalt, unsere Frage zielt darauf, wie hoch Sie unsere Chance auf Eigenbedarf einschätzen, und ob es uns trotz tatsächlichem Eigenbedarf passieren kann, dass die Mieter nie ausziehen, bzw. was Sie uns raten, damit die Mieter aus- und wir einziehen können. ... Kann es uns passieren, dass die Mieter trotz unseres Eigenbedarfs nie ausziehen? ... Wie sehen Sie die Chancen, dass unser Eigenbedarf anerkannt wird?
Eigenbedarfskündigung um eine größere Wohnung nutzen zu können
vom 3.2.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sie möchten dem Mieter in der Obergeschosswohnung (vergleichbar mit EG-Wohnung) wegen Eigenbedarf kündigen und beide Wohnungen zusammenlegen. ... Grund für Eigenbedarf: 1) Dem Vermieter-Ehepaar ist die Wohnung im EG zu klein. 2) Evtl. möchte ein Ehepartner ein Büro für eine freiberufliche Tätigkeit als Steuerberater im Haus einrichten. ... Reicht es als Kündigungsgrund für den EigenBEDARF, dass uns 86 qm zu wenig Platz sind und das Vermieter-Ehepaar zu zweit lieber 160 qm hätte?
Umzug ohne schriftliche Kündigung
vom 28.4.2010 45 € Historischer Preis
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Hallo,bin alleinige Eigentümerin eines Dreifamilienhauses.Das EG wurde zum 24.10.2009 leer.Mieterin bekundet bei meinem Mann,der keine Vollmacht von mir hat, sie wolle mit Ihrer Familie,Ehegatte mit zwei Kindern, vom OG ins EG ziehen.Das Ehepaar bewohnt seit 1998 das OG. Der Einzug fand dann zum01.12.2009 statt.Das OG wurde recht desolat verlassen. Unmittelbar nach dem Einzug wurden Mängel im EG zunächst meinem Mann mündlich und dann auch mir in schriflicher Form mitgeteilt.....es kam dann auch zur Mietkürzung und Mieteinbehalt(März,April)!!!
Eigenbedarf Eigentumswohnung in Seniorenresidenz, die an Pächter vermietet ist.
vom 25.5.2020 für 70 €
Ich bin seit Sommer 2007 Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Seniorenresidenz, in der ich allerdings nicht selbst wohne. Die Anlage besteht aus 80 Wohnungen, die alle im Besitz von Privateigentümer sind. Die gesamte Anlage ist an einen Pächter bis mindestens zum Jahr 2023 vermietet.
Eigenbedarfskündigung von Wohn- & Geschäftsraum
vom 25.8.2012 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
guten abend, wir besitzen bereits ein neues, großes haus und möchten ein weiteres, in gleicher größe, dazukaufen. wir planen unser jetziges haus zu vermieten und in das neue haus einzuziehen. das dazukommende haus ist seit 18 jahren an eine alleinerziehende mutter vermietet. weiterhin nutzt die mieterin das haus auch für ihre praxis. die frage ist, können wir überhaupt eigenbedarf geltent machen da bei uns nicht die notwendigkeit des einzuges besteht, sondern es ein reines ´luxusproblem´ ist. falls wir keinen eigenbedarf geltent machen können, wie können wir das objekt für uns nutzen bzw. wie können wir kündigen und welche fristen werden dort greifen. herzlichen dank