Das Erbe habe ich, sowie der Vater und die Geschwister,beim Amtsgericht,weil Schulden vorhanden waren, ausgeschlagen.Weil ich schon ein Beerdigungsinstitut beauftragt habe,sagte man mir, ich müsse die Erbausschlagung belegen,was ich auch habe.Nun teilte man mir mit das auch noch die,noch lebenden Großeltern(Beide Großmütter leben noch) das Erbe ebenfalls ausschlagen müssen.Außerdem, weil ja die Großväter verstorben sind,müssen nun auch noch meine Geschwister und die Geschwister vom Vater (also die Onkel und Tanten Mütter/Väterlicher-Seite)und deren Abkömmlinge das Erbe ebenfalls ausschlagen.Bis wie weit muß das Erbe ausgeschlagen werden?