Ich habe irgendwo mal gelesen/gehört, dass man durch eine Zwischenschaltung einer Gesellschaft erreichen kann, dass die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nicht gefährdet wird, wenn man eine Immobilie auch für sich oder eine seiner Gesellschaften selbst nutzt, die Immobilie also dem Gesellschafter "mittelbar dienlich ist". Normalerweise darf man ja, um die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung in Anspruch nehmen zu können, als Gesellschafter der Immobilien-GmbH ein vermietetes Gebäude nicht einmal geringfügig selbst nutzen. Kann man diese Regel durch eine Zwischenschaltung einer weiteren GmbH unterhalb der Immobilien-GmbH, die dann an den Gesellschafter oder eine anderen Gesellschaft des Gesellschafters der Immobilien-GmbH durchbrechen?