Miet- und Untermietverhältnis nach Ableben des Hauptmieters/Untervermieters
vom 28.5.2020
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vater hat vor einigen Jahren zu Beginn meines Studiums eine Wohnung für mich angemietet, was so auch mit dem Vermieter vereinbart war. ... Seine Erben sind nach der gesetzlichen Erbfolge meine Mutter, die bis zu seinem Tod mit ihm verheiratet war, mein Bruder und ich. Mir stellt sich nun die Frage, wie sich infolge des Ablebens meines Vaters die Mietverhältnisse darstellen, also ob meine Mutter automatisch in das Mietverhältnis meines Vaters mit dem Hauptvermieter einerseits und das Untermietverhältnis meines Vaters mit mir andererseits eintritt oder ob etwas anderes gilt, weil es sich um eine Wohnung handelt, in der meine Eltern selbst nicht lebten und, wenn ja, was.