Grundfreibetrag bei beschränkter Steuerpflicht
vom 22.3.2024
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Werbungskostenpauschbetrag (102 €) = zu versteuerndes Einkommen + Hinzurechnender Grundfreibetrag (11.604 €/2024) = Betrag für die Ermittlung des Steuersatzes = zu zahlende Steuer Mit welcher Begründung wird der Grundfreibetrag dem „zu versteuerndes Einkommen" zugerechnet?