sehr geehrte damen und herren, ich habe ein auto gekauft der laut kfz schein und kfz brief das erstzulassungsdatum 2012 eingetragen ist. nun hat sich aber bei einer werkstattkontrolle bei mercedes benz rausgestellt, das der wagen im jahre 2006 in belgien erstmals zugelassen worden ist. sämtliche wartungshistorien sind im mercedes system hinterlegt. irgendwann im jahre 2014 wurde dann der wagen nach deutschland eingeführt und bekam deutsche kfz papiere. ich habe die damalige kfz zulassungsstelle kontaktiert und nachgefragt. ich bekam relativ schnell ein antwortschreiben von der zulassungstelle, das es dene leid tut und das dene tatsächlich damals im jahre 2014 ein fehler passiert ist und das ez datum nicht 2012 sondern 2006 lauten muss. der wagen ist doch jetzt aber aufkeinen fall das geld wert, was ich bezahlt habe - und der vorbesitzer will davon nichts wissen oder gewusst haben - der sagt, er hat das auto auch damals so gekauft von einem händler. ist die zulassungsstelle schadensersatzpflichtig oder kann man gegen zulassungsstellen nicht klagen???