Frage zu § 573 a
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Wir haben gehört, dass die Vermieterin uns vor Unterschreiben des Mietvertrags hätte informieren müssen, dass sie dieses vereinfachte Kündigungsrecht hat. ... Nun verlangt sie auch noch die Miete für Juni. Darf sie das und Wie lange darf sie die Miete noch verlangen?