Fremdenverkehrsbeitrag als Hausverwalter/Immobilienmakler
vom 11.12.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Als Beitragsschuldner ist definiert: "Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben. " Ich wurde am 03.11.2020 um Abgabe der Erklärung zum Fremdenverkehrsbeitrag für die Jahre 2016 - 2018 aufgefordert. ... Das gilt nicht, wenn a)die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 auffordert oder b)der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Abs. 1 beantragt.