Ein Nachlass war nicht da, also 0 EURO. ... Aufgrund dessen, dass ich nunmehr Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 und § 2329 BGB gegen meinen Neffen, also einem Abkömmling eines Geschwisters geltend mache, weil er in den vergangenen 10 Jahren einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 EURO von meiner Mutter erhalten hat, bringt er nunmehr vor, dass ein etwaiger Schenkungsanteil aus der Überlassung in 1985 angerechnet werden muss. Der Abkömmling (mein Neffe), bei dem ich Pflichtteilsergänzungsanspüche geltend mache, hat das Erbe ausgeschlagen sowohl wurde für ihn durch seinen Vater, meinem Bruder, in 1985 ein notarieller Pflichtteilsverzichtsvertrag vereinbart, aus dem hervorgeht, dass keine Pflichtteilsergänzungansprüche mehr aus der Überlassung gegen mich geltend gemacht werden können Kann mein Neffe erwarten, dass ein evtl. geschenkter Anteil bei meinem Pflichtteilsergänzungsanspruch aus der Hausübertragung zu ½ in 1985 tatsächlich angerechnet wird und wird der Wert des Wohnungsrechtes sowohl auch die Geldleistung an meine Mutter 30.000 DM dagegen gerechnet?