"Bezahlung aufgewendeter Zeit um Spielstufe zu erreichen" bei WoW-Account Auktionen
Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler.Dies ist eine Versteigerung im Sinne <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/156.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 156 BGB: Vertragsschluss bei Versteigerung">§156 BGB</a>. Dies beutet, dass der Höchstbietende nach §312d <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/4.html" target="_blank" class="djo_link">Artikel 4 Absatz 5 BGB</a> (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt.Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. ... Daher meine Frage - hat dieses "Kleingedruckte" überhaupt rechtlichen Bestand und wenn der Spiel-Account seitens Blizzard Gefahr läuft wegen Verstoss gegen die Nutzungsbestimmungen gesperrt zu werden - darf so etwas dann überhaupt gehandelt und "in Rechnung" gestellt werden?