Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Leider hat der Reiseveranstalter damit recht, dass ein Widerrufsrecht für online gebuchte Pauschalreisen nicht besteht.
Damit verbleibt Ihnen der Rücktritt von der Reise. Beim Rücktritt wandelt sich das Schuldverhältnis (Schuld eine Leistung zu erbringen) in ein Rückgewährschuldverhältnis (Schuld empfangenes zurückzugewähren). Der Reiseveranstalter kann hier pauschalierte Rücktrittskosten verlangen. Diese liegen angesichts des Reisedatums (mehr als 6 Monate in der Zukunft) meist zwischen 15-20 %. Diese pauschalierte Gebühr soll es dem Veranstalter ermöglichen eventuell entstandene Kosten zu decken.
Die Gebühr kann vermieden werden, indem Sie belegen, dass der Reiseveranstalter noch keinerlei Kosten hatte. Selbst in einem Fall des sofortigen Rücktritts ist dies selten der Fall. Die Reise wurde schon automatisiert aus dem Kontingent entfernt, muss nun neu eingestellt werden usw.
Mein Tipp: Prüfen Sie in den AGB´s des Veranstalters die Kosten die auf Sie zukommen. Erscheinen Ihnen diese zu hoch, so versuchen Sie mittels einfachem Schreiben die Kosten zu drücken. Wenn Sie an der Reise grundsätzlich Interesse haben kann es auch sein, dass der Reiseveranstalter Ihnen die Transportkosten des Gepäcks nachlässt damit Sie nicht zurück treten.
Rechtlich bestehen hier kaum Möglichkeiten für einen Spielraum (solange die pauschalierten Gebühren nicht überhöht sind).
Sollten Sie Rechtsschutzversichert sein, kann sich die Einschaltung eines Anwalts dennoch lohnen. Häufig sind Unternehmer kulanter wenn auf der Gegenseite rechtliche Unterstützung vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall oder sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 28.10.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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