Arbeitszeit an Feiertagen
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Sehr geehrte Damen und Herren, in folgender Sache, sind wir in einer Besprechung unter Kolleginnen nicht einig geworden: Mit 10 Kolleginnen arbeiten wir in einem Mini-Job für fest 400 Euro im Monat im Nachtdienst (21:00 bis 7:00 Uhr, 5 Nächte in der Woche, 1. ... Pro Schicht arbeiten wir immer zu Zweit.