. ---- am 19.11. übersendet der betreuer die wohnungsschlüssel mit dem hinweis, alles was in der wohnung sei, könne entsorgt werden. mangels mittel könne der betreuer die wohnung nicht räumen lassen. ich habe der räumung durch mich zugestimmt - man will ja vorwärts kommen. ---- auffällig ist der sachverhalt, dass von der erteilung des betreuungsauftrages bis zur anzeige gegenüber mir als vermieter rd. 3 monate vergangen sind, und das, obwohl in dieser zeit entsprechende mahn-/vollstrbescheide für den mieter im dessen briefkasten gelegen haben. habe ich irgendeinen rechtshebel, mit dem ich den betreuer (und dessen versicherung) angehen kann, weil er die auflösung des mietverhältnisses nicht früher angeleiert hat ?