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Kauf der bisher gemieteten Wohnung/Wie lange Miete weiter zahlen?

| 13. Dezember 2016 20:16 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ich wende mich an Sie mit der Frage wie ich mich verhalten soll.
Ich habe die von mir bewohnte Wohnung gekauft und finanziert. Die Zahlung wird laut dem mich betreuenden Banker spätestens am 20.12.2016 erfolgen. Dies ist die im Kaufvertrag gesetzte Frist nach Zahlungsaufforderung. Im Kaufvertrag ist ursprünglich der 15.12.2016 angegeben. Der Termin der Besitzübernahme wird sich aber verzögern verschuldet durch die Verkäuferin und fehlende Vollmachten. Die Grundschuldeintragung und die Zahlungsanweisung erfolgen spätestens Ende der Woche. Dies habe ich mit Notar und Banker geklärt.
Jetzt habe ich vorsorglich nur die halbe Miete überwiesen und habe natürlich durch die Hausverwaltung prompt eine Zahlungsaufforderung für den Restbetrag erhalten. Meine Frage: Bin ich verpflichtet für den gesamten Monat die Miete zu zahlen in der Hoffnung das mir das Geld irgendwann mal wieder zurück überwiesen wird? Oder kann ich mit Verweis auf den Kauf anteilig die Miete für den Monat zahlen? Wie sieht da die Rechtslage aus?
Vielen dank für Ihre Beratung!

13. Dezember 2016 | 21:46

Antwort

von


(1622)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage danach, ob Sie den gesamten Monat zur Mietzahlung verpflichtet sind, beantworte ich wie folgt.

a) Als Mieter schulden Sie dem Vermieter für jeden Monat im Voraus Miete, wenn nicht vertraglich ewas Anderes vertraglich vereinbart ist
Die Dezembermiete, d.h. die volle Miete ist spätestens am 5.12. fällig (§ 556b Abs. 1 BGB ).

b) Da vereinbart ist, dass "Besitz, Nutzungen und Lasten" mit Kaufpreiszahlung auf Sie als Erwerberin übergehen, ist entscheidend, wann das Geld beim Veräußerer bzw. beim Notar eingeht.

Nach dem Besitzübergang steht der Verkäuferin die Miete nicht mehr zu.

Da der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde, gilt das unter a) Geschriebene.
Ihr Anspruch ist noch nicht fällig.

Da es aber unsinnig ist, Geld hin und her zu schieben, müssen Sie bis zur Kaufpreiszahlung am 20.12.2016 20/31 (64,5%) der Dezembermiete tragen. Da bis 15.12. schon gezahlt ist, sind dann noch 5/31 (16,1 %) offen.

> Grundsätzlich sind Sie zur Zahlung für den gesamten Monat verpflichet.
Da Sie aber einen Teil zurückverlangen könn(t)en, können (allerdings nicht dürfe) Sie im Ergebnis zur Abkürzung der Zahlungswege nur anteilig zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 14. Dezember 2016 | 22:54

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