wir haben den verkäufer aufgefordert uns mitzuteilen wie er zu den vorhaltungen- das wahre alter des hauses verschwiegen zu haben - steht. als antwort kam das ihm wohl bekannt ist das das haus 1950 gebaut wurde (was laut plan aber so auch nicht stimmt denn der plan ist als anbau ausgewiesen). die maklerin habe von ihm pläne erhalten habe aus welchen farblich hervorgehoben zu entnehmen sein soll das es sich im jahr 69 nur um einen anbau handelte. weder die maklerin, noch wir haben jehmals solche pläne erhalten, aus welchen dies zu ersehen ist. der verkäufer hat uns auch geschrieben, dass alle weiteren korrespondenzen den " dienstweg" über "seine" maklerin nehmen müsse. heute sagte uns die maklerin, das der verkäufer sie angerufen hat und sie fragte wie sie denn dazu käme baujahr 1969 anzugeben !??? der verkäufer will also der maklerin die schuld für alles geben. er - der verkäufer - ist der meinung ihn würde das ganz nicht betreffen und er sei aus der haftung raus, denn schließlich habe er das haus nicht verkauft sondern die maklerin. die maklerin hätte an den plänen ersehen müssen, dass es nicht originalbaujahr 69 ist. sie schwört jedoch nie pläne erhalten zu haben aus welchen auch nur ansatzweise hervorgeht, dass es sich bei den plänen von 69 um einen anbau handelt. wem kann ich jetzt in´s bein beißen ? ich habe dem verkäufer das angebot gemacht, mit dem preis runter zu gehen oder ich fechte den vertrag an. die frist zur antwort lief heute ab. er reagiert nicht.