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Haus auch ohne notarielle Beglaubigung verkaufen?

29. September 2007 19:31 |
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Kaufrecht


Ich möchte gerne ein Haus in meinem Heimatort kaufen. Mit der Verkäuferin bin ich über den Preis einig geworden. Leider gibt es da ein Problem. Ihr getrennt lebender Ehemann hat sich vor etwa einem halben Jahr nach China abgesetzt um den Unterhaltsansprüchen zu entgehen. Im Grundbuch ist er als Miteigentümer eingetragen. Er hat seiner Frau einen Brief hinterlassen, in dem er der Frau die Einwilligung erteilt das Haus zu verkaufen. Leider ohne notarielle Beurkundung. Das Haus steht zur Zeit leer und müsste zumindest über den Winter geheizt werden um die Bausubstanz zu erhalten. Die Verkäuferin wohnt z.Z. in Niedersachsen und ihr fehlen die finanziellen Mittel um die Instandhalung zu finanzieren (Hartz IV). Ihr Mann kümmert sich um nichts.
Und nun zur Frage:
Besteht für die Frau eine Möglichkeit das Haus mit der erhaltenen schriftlichen Einwilligung, auch ohne die notarielle Beklaubigung zu verkaufen, und wenn ja welche?

Sehr geehrter Fragesteller,

eine bloße privatschriftliche Vollmacht nützt der Ehefrau hier tatsächlich nicht weiter. Aber es bestehen doch noch einige Möglichkeiten für sie:

Zum einen kann der Ehemann auch in China - etwa im deutschen Konsulat - noch eine formwirksame Verkaufsvollmacht errichten, mit der die Ehefrau dann das Hausgrundstück hier verkaufen kann.

Zum anderen kann die Ehefrau auch das Grundstück zunächst alleine verkaufen (d.h. für ihren Ehemann als Vertreter ohne Vertretungsmacht handeln) und der Ehemann kann diesen Vertrag dann in China - wiederum am einfachsten vor dem deutschen Konsulat - genehmigen. Dies dürfte der einfachste, schnellste und kostengüstigste Weg sein, sofern sichergestellt ist, dass der Ehemann diese Genehmigung dann auch erteilt, andernfalls wäre die Ehefrau mit den Kosten des Kaufvertrages belastet und der Kaufvertrag wäre wegen der fehlenden Mitwirkung des Ehemannes doch nicht wirksam zustande gekommen.

Sollte der Ehemann dagegen jegliche Mitwirkung verweigern, müßte die Ehefrau die Teilungsversteigerung des Hausgrundstücks betreiben, Sie könnten es dann gegebenenfalls im Rahmen des Versteigerungsverfahrens erwerben.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt

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