Frage 1: ist es richtig, dass bei einer erfolglosen Anfechtung des Vergleichs, ganz gleich ob dies fünf Personen oder neun Personen anfechten würden, für die Anfechtung lediglich die Terminsgebühren gem. ... Frage 2: ist es richtig, dass im Falle einer erfolgreichen Anfechtung mit Annullierung des Vergleichs und Fortsetzung des bisherigen Verfahrens die Kläger den 3/4 Anteil der gegnerischen Anwaltskosten und die derzeitige Einigungsgebühr unseres eigenen Anwaltes vorläufig nicht mehr zutragen hätten, bis ein endgültiges Urteil des Landgerichts ergangen ist.? Frage 3: kann es evtl. auch so sein, dass bei einer erfolgreichen Anfechtung lediglich die fünf Anfechter in den Genuss kommen das Verfahren fortzusetzen während die anderen vier die nicht anfechten die Vergleichssumme von 1000 EUR annehmen müssen und deshalb aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen sind, weil sie nicht angefochten haben?.