Können die Gläubiger nach einer Insolvenz wieder vor Gericht ziehen oder sind die Forderungen verjäh
vom 10.9.2008
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ich hatte einen handelsbetrieb.im jahre 2002 habe ich noch verschiede waren bezogen aber nicht mehr bezahlen können.im november 2003 wurde insolvenz beantragt.im januar wurde das verfahren eröffnet.einige gläubiger stellten strafanzeige.im juni 2004 wurde ich dafür zu 5 jahren auf bewährung wegen betrug verurteilt.das insoverfahren läuft noch.normal wird es nächstes jahr eingestellt. meine frage: wenn die insolvenz beendet ist,können dann die gläubiger wieder vor gericht ziehen und pfänden etc. oder sind die forderungen verjährt?